- Entscheiden Sie sich, ob Ihr Preis ein Festpreis ("fest") ist oder eine Verhandlungsbasis ("VB"). Berücksichtigen Sie dies beim Festsetzen des Preises und lassen Sie ggf. Spielraum für Preisverhandlungen. Übrigens: Als Privatverkäufer gilt für Sie: "MwSt nicht ausweisbar".
Wichtige Preisfaktoren
Die wichtigsten Faktoren bei der Preisfindung sind Baujahr, Kilometerstand und Zustand. Auch Zusatzausstattungen wichtig sein.
Ebenfalls wichtig kann auch der Ort des Verkaufs sein, bei Cabrios und Motorrädern zudem die Jahreszeit.
Fahrzeugbeschreibung
Beschreiben Sie Ihr Fahrzeug möglichst detailliert. - je exakter Ihre Beschreibung, desto wahrscheinlicher der Verkaufserfolg!
Unfallschäden/Mängel
Informieren Sie den Käufer bei der ersten Kontaktaufnahme über etwaige Schäden oder Mängel am Auto. Dabei brauchen Sie nicht jeden Kratzer erwähnen, wohl aber frühere Unfallschäden; auf diese müssen Sie auch ohne konkrete Nachfrage hinweisen, da das Verschweigen solcher Schäden als "arglistige Täuschung" bewertet werden kann. In einem solchen Fall könnte der Käufer später vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, bei einem Unfall können Sie u.U. zu Schadenersatz verpflichtet werden. Generell gilt: Sie müssen für alle Eigenschaften, die Sie dem Wagen zuschreiben, einstehen!
Optik
Reinigen Sie den Wagen noch einmal gründlich vor dem Besichtigungstermin – der erste Eindruck ist wichtig.
Bei Abnutzungserscheinungen/leichten Schäden
(Lack, Glas, Textil) können Sie evtl. durch Reparaturen bzw. eine professionelle Fahrzeugaufbereitung ("Smart-Repair") einen deutlich höheren Preis erzielen. Lassen Sie ggf. einen Kostenvoranschlag machen.
"Stillschweigende Eigenschaftszusicherungen"
Der Wahrheit entsprechen müssen auch sog. "stillschweigende Eigenschaftszusicherungen". Als solche gelten Angaben über das Baujahr, die Kilometerleistung oder der Hinweis auf eine kürzlich absolvierte Hauptuntersuchung ("TÜV neu"). Bezeichnungen wie "neuwertig", "einwandfrei" o.ä. gelten dagegen als unverbindliche Aussagen.
Unfallfrei
Sind Sie nicht der Erstbesitzer des Fahrzeugs, sollten Sie das das Auto nicht als "unfallfrei" bezeichnen - nur weil Sie selbst keinen Unfall hatten. Sichern Sie dem Käufer zu, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, übernehmen Sie damit auch die Verantwortung für Unfallschäden der Vorbesitzer, und müssen ggf. die entsprechenden Konsequenzen (Rücknahme des Fahrzeugs oder Kaufpreisminderung bzw. Schadenersatz) tragen. Seien Sie auch dann vorsichtig, wenn Sie sich selbst beim Kauf des Fahrzeugs die Unfallfreiheit haben zusichern lassen, denn u. U. kann diese Information falsch gewesen sein.
Bagatellschäden
Nicht mitgeteilt werden müssen geringfügige, ausgebesserte Blechschäden oder "Schönheitskorrekturen". Allerdings müssen Sie auf Nachfrage auch solche vermeintlichen Bagatellschäden erwähnen.
Terminabsprache
Vermeiden Sie bei der Terminabsprache für die Probefahrt (wenn möglich) die Hauptverkehrszeiten; achten Sie darauf, dass Sie nicht in Zeitnot geraten, wenn Sie mehrere Termine nacheinander vereinbart haben.
Probefahrt
Überlegen Sie sich eine geeignete Strecke (möglichst mit Autobahn/Schnellstraße), die Sie vorschlagen können. Planen Sie mindestens eine Stunde ein. Nehmen Sie an der Probefahrt teil. Wären die zuvor gezeigten Papiere gestohlen/gefälscht, könnte der angebliche Kaufinteressent mit dem Wagen einfach verschwinden.
Preisverhandlung
Überlegen Sie sich vor einem Besichtigungstermin, ob Sie bereit sind, den Preis herunterzusetzen – und wenn ja, wo Ihre Schmerzgrenze ist.
Vor- und Nachteile
Überlegen Sie sich alle Argumente, die für Ihr Fahrzeug sprechen und für einen möglichen Käufer interessant sein könnten: Baujahr, Laufleistung, TÜV- und ASU-Termine, neue/erneuerte Teile, Extras. Erwähnen Sie aber auch wichtige Nachteile des Fahrzeugs (z.B. vorhandene Unfallschäden) und ersparen Sie sich so ergebnislose Besichtigungstermine.
Inseratsausdruck
Nehmen Sie zum Treffen mit dem Verkäufer sicherheitshalber einen Ausdruck Ihres Inserats mit. Es kommt vor, dass ein solcher Ausdruck gefälscht wird, um den Preis zu drücken.
Dokumente
Legen Sie alle wichtigen Unterlagen bereit, die den potenziellen Käufer interessieren könnten: Fahrzeugschein und -brief, Serviceheft, den letzten TÜV-Bericht. Ebenfalls hilfreich sind Belege über Zusatzausstattungen sowie Wartungsarbeiten und Reparaturen. Bei der Probefahrt aber sollten Sie (aus Sicherheitsgründen) den Fahrzeugbrief nicht dabei haben.
Vertrag
Schließen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag ab! Zwar sind auch mündliche Verkaufsabschlüsse gültig, aber um einen späteren Rechtsstreit auszuschließen, sollten Sie den Fahrzeugverkauf unbedingt schriftlich absichern. Bereiten Sie den Kaufvertrag vor – falls Sie noch keinen haben, können Sie sich bei mobile.de einen Standardvertrag ausdrucken. Informieren Sie sich hier auch über die wichtigsten rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss. Tragen Sie alle notwendigen Angaben in den Kaufvertrag ein: Name und Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde; lassen Sie sich alle ausgehändigten Dokumente und Schlüssel quittieren.
Sie haben Ihr Auto bereits abgemeldet
In diesem Fall darf Ihr Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen – eine Probefahrt ist nur mit Kurzzeitkennzeichen (rotes Nummernschild) möglich! Das bedeutet, dass entweder Sie oder der Interessent ein solches Kennzeichen beim Verkehrsamt beantragt. Ein Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage gültig, die Kosten betragen ca. 10 Euro.
Der Käufer
Der Käufer muss voll geschäftsfähig sein und einen Führerschein besitzen, also mindestens 18 Jahre alt sein. Weisen Sie den potenziellen Käufer bei der Terminvereinbarung zur Probefahrt darauf hin, dass der Schein mitgebracht werden muss. Lassen Sie sich zudem den Personalausweis zeigen um sicherzugehen, dass Interessent und Führerschein auch tatsächlich zusammen gehören (die Ähnlichkeit von Führerscheinbildern mit dem aktuellen Aussehen ist oft nicht besonders groß, was Sie wahrscheinlich mit Blick in den eigenen Führerschein bestätigen können). Notieren Sie sich Namen und Personalausweisnummer.
Dokumenten-Übergabe
Händigen Sie dem Käufer den Fahrzeugbrief erst nach Bezahlung des vollen Kaufpreises aus.
Bezahlung
Die Entgegennahme von Schecks oder Ratenzahlungen kann zu Problemen (Scheck nicht gedeckt, Insolvenz des Käufers) führen. Am sichersten für Sie ist es, den Kaufpreis bei der Fahrzeugübergabe bar zu kassieren - allerdings unter Berücksichtigung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
Sicherheit
Im schlimmsten Fall hat ein angeblicher Käufer kriminelle Absichten. Vermeiden Sie daher ungewöhnliche Treffpunkte (z.B. Parkhaus, Autobahnparkplatz)! Nehmen Sie (wenn möglich) eine weitere Person mit zum Verkaufsgespräch; halten Sie im Zweifelsfall per Handy Kontakt zu einem Bekannten.
Gewährleistung
Es ist sehr zu empfehlen, Gewährleistungsansprüche vertraglich auszuschließen ("Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft"). Dann kann der Käufer nur beim Fehlen vertraglich "zugesicherter Eigenschaften" oder beim Nachweis einer arglistigen Täuschung (s.o.) Ihrerseits Ansprüche stellen.
Versäumen Sie dies, unterliegen Sie der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungspflicht. Bei nachträglich festgestellten Mängeln bedeutet das: der Käufer kann nachträglich den Kaufpreis mindern, auf eine kostenlose Reparatur bestehen oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt natürlich nicht bei Abnutzungs-, Verschleiß- oder Alterserscheinungen.
Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen im Zusammenhang mit einer gewerblichen bzw. selbstständigen beruflichen Tätigkeit verkaufen, können Sie die gesetzliche Gewährleistung lediglich auf ein Jahr verkürzen; Sie sind rechtlich einem Autohändler (der die Gewährleistung ebenfalls nicht ausschließen kann) gleichgestellt. Stellen Sie in diesem Fall eine Mängelliste auf oder gebenn Sie selbst ein Gutachten in Auftrag. Dadurch können Sie sicher sein, dass keine Mängel übersehen werden und verbessern zudem Ihre Position in der Verkaufsverhandlung (info: mobile.de).
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